Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Reiseleitung, Anmeldung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Motorradreisen ist auf den entsprechenden Seiten der jeweiligen Tour beschrieben. Weitere Leistungen schuldet Schulz Motorradreisen nicht.
Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer Schulz Motorradreisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Sollen mehrere Teilnehmer gleichzeitig angemeldet werden, so sind die Daten einzeln aufzuführen und die Anmeldung von sämtlichen Teilnehmern zu unterschreiben.
Mit der Annahme der Anmeldung durch Schulz Motorradreisen wird der Vertrag für beide Teile wirksam, woraufhin wir Ihnen eine Buchungsbestätigung aushändigen.
Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist Schulz Motorradreisen die Annahme erklärt.
2. Mindestteilnehmerzahl
Schulz Motorradreisen behält sich vor, eine Reise bis 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen, falls weniger als sechs Teilnehmer gebucht haben. Wir werden Sie in diesem Fall umgehend informieren und die geleisteten Beträge zurückerstatten unter Beachtung der Buchungsstornokosten, die banküblich abgezogen werden.
3. Zahlung
Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Leistung durch Schulz Motorradreisen. Bei Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines gem. § 651 k Abs. 3 BGB wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises, mindestens 50 € fällig.
Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übernahme der Buchungsbestätigung und des Reiseversicherungsscheines sofort fällig.
Es sind ausschließlich die in unserer Buchungsbestätigung aufgeführten Preise maßgeblich.
Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung erst kurz vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die Verzögerung des Zahlungseingangs zu verantworten hat. Den Teilnahmepreis sowie die darin enthaltenen Leistungen entnehmen Sie den einzelnen Reisebeschreibungen. Die genannten Preise gelten für die Saison 2008.
4. Änderungen beschriebener Veranstaltungsabläufe, Preiserhöhungen
Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Schulz Motorradreisen ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Schulz Motorradreisen ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für Schulz Motorradreisen und nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Reisebestandteile auf Grund von umständen erhöhen oder neu entstehen, die von Schulz Motorradreisen nicht zu vertreten sind:
- Devisen-, Wechselkurse für die betreffende Reise
- behördliche Gebühren
- Steuern oder sonstige behördliche Abgaben.
Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt.
Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreises ist der Kunde berechtigt, innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Erklärung des Reiseveranstalters ohne Zahlung von Reiserücktrittsgebühren von der Reise zurückzutreten.
Der Reiseteilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Schulz Motorradreisen über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reise bei Schulz Motorradreisen schriftlich geltend zu machen.
5. Rücktritt, Ersatzpersonen, Umbuchung, Nichtantritt und Nicht-inanspruchnahme von Leistungen
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Veranstaltung zurücktreten.
Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter an der Reise teilnimmt. Schulz Motorradreisen verlangt unverzüglich die Angaben der erforderlichen Daten, die zur Prüfung der Voraussetzungen des Personenwechsels erforderlich sind.
Schulz Motorradreisen kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften, auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber Schulz Motorradreisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die daraus entstehenden Mehrkosten.
In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer werden pauschal anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von 30 € pro Person berechnet. Auch bei Umbuchung berechnet Schulz Motorradreisen ohne weiteren Nachweis 30 € pro Person Bearbeitungsgebühr. Stichtag für die Berechnung der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Schulz Motorradreisen. Alle Mehrkosten, die durch Verspätung des Teilnehmers am Abfahrtstage oder wegen Ausschluss von Veranstaltungen entstehen, trägt der Reiseteilnehmer.
Im Übrigen stehen Schulz Motorradreisen im Rücktrittsfall des Reiseteilnehmers folgende Zahlungen zu:
- Rücktritt bis 61. Tag vor Reisebeginn: 10%
- Rücktritt 60. bis 31. Tag vor Reisebeginn: 25%
- Rücktritt 30. bis 21. Tag vor Reisebeginn: 50%
- Rücktritt ab dem 21. Tag vor Reisebeginn: 90%
- am Tag des Reisebeginns oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung: 100% des
Reisepreises.
Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit Schulz Motorradreisen nicht nachweist, dass der nach Abzug ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch höher gewesen wäre.
Das Recht des Reiseteilnehmers Schulz Motorradreisen, einen geringeren Vergütungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt ihm unbenommen. Erscheint der Reiseteilnehmer nicht oder verspätet zum Beginn der Reise bzw. zu Abfahrt, kündigt er am Tage des Reisebeginns oder aus Gründen, die nicht durch Schulz Motorradreisen zu vertreten sind, oder muss er vom Antritt der Reise oder deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält Schulz Motorradreisen den vollen Vergütungsanspruch. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können – sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist – nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt werden.
6. Verspätung, außergewöhnliche Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Schulz Motorradreisen als auch der Reiseteilnehmer den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Schulz Motorradreisen für die bereits erbrachten Leistungen oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Schulz Motorradreisen ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
7. Teilnehmerzusicherung
Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO bzw. die Straßenverkehrsordnung der jeweiligen Reiseländer sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Es besteht seitens Schulz Motorradreisen keine zusätzliche Versicherung. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Regelungen des StVG und des BGB, der StVO und der StVZO selbst verantwortlich. Er sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorradschutzkleidung (Helm, Jacke, Hose, oder Kombi, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen und dass er bei guter gesundheitlicher Verfassung ist und sich selbst unfallversichert hat.
8. Haftung
Der Teilnehmer übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm evtl. verursachten Schäden (z. B. Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz auch durch eine eigene Unfallversicherung.
Der unterzeichnende Fahrer stellt Schulz Motorradreisen und seine Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mit verursachten Schadensereignis geltend gemacht werden. Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch Schulz Motorradreisen bleibt davon unberührt. Soweit Schulz Motorradreisen die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderer Dritter in Anspruch nimmt, steht Schulz Motorradreisen lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie für die übliche Überwachung ein. Schulz Motorradreisen übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind.
Die Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit
a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder
b) Schulz Motorradreisen für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Ein Schadenersatzanspruch gegenüber Schulz Motorradreisen ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Einschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
9. Beanstandungen und Mitwirkungspflicht
Beanstandungen sind unverzüglich vor Ort zuerst dem Reiseleiter, unseren Erfüllungsgehilfen bzw. dem örtlichen Veranstalter schriftlich anzuzeigen. Eine Minderung des Reisepreises tritt nicht ein, soweit es der Teilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Für evtl. eintretende Naturereignisse, insbesondere Schlechtwetterbedingungen trägt Schulz Motorradreisen keine Verantwortung, der Teilnehmer hat keinerlei Anspruch auf Erstattung des Tourpreises. Die Geltendmachung von etwaigen Schadenersatzforderungen muss innerhalb eines Monats ab der schriftlichen Anzeige erfolgen. Vertragliche Ansprüche verjähren ein Jahr nach vertraglich vorgesehener Beendigung.
Bei auftretenden Leistungsstörungen ist der Teilnehmer verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, insbesondere alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten.
Reisetouren mit dem Motorrad ist eine Reiseform, die von jedem Teilnehmer mehr Mitwirkung erfordert, als eine übliche Pauschalreise. Auch ist vieles nicht vorhersehbar oder vorplanbar. Mit dem Verständnis der Reiseteilnehmer bei etwa notwendigen Änderungen wird daher gerechnet.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam oder unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.
Die Parteien verpflichten sich vielmehr, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Fassung am nächsten kommt.
11. Beachtung von Anweisungen
Um einen reibungslosen und für alle Teilnehmer sicheren Ablauf der Reise gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass sich jeder Teilnehmer an die Gesetze des jeweiligen Landes und die Regeln der Gruppenfahrt hält.
Sollte sich ein Teilnehmer trotz Abmahnung durch den Reiseleiter nicht an diese Bestimmungen halten, verstößt er gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch sein Verhalten gefährdet, verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter von Schulz Motorradreisen das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnehmergebühr und entstandener Kosten von der weiteren Teilnahme von der Reise auszuschließen.
Hieraus entstehende zusätzliche Kosten trägt ausschließlich der Teilnehmer selbst. Ein Anspruch auf vertraglich zugesicherte Reiseleistungen besteht in diesem Fall nur noch auf Unterkunft, Verpflegung, nicht aber auf weitere Betreuung durch den Reiseleiter oder eine Minderung des Reisepreises. Sollte Schulz Motorradreisen oder anderen Teilnehmern durch das Fehlverhalten ein Schaden entstehen, so behalten wir uns die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.
12. Reiserücktrittskostenversicherung/Motorradschutzbrief/Unfallversicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung sowie eines Schutzbriefes (Reisehaftpflichtversicherung, Auslandskrankenversicherung, Unfall-versicherung).
13. Haftungsverzichtserklärung
Mit der Anmeldung zur Tour stimmt der Teilnehmer folgender Erklärung ausdrücklich zu:
Schulz Motorradreisen kann nicht für auftretende Störungen, die der höheren Gewalt obliegen, haftbar gemacht werden. Es ist mir bekannt, dass Schulz Motorradreisen auch nicht für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftet. Sollte mich eine zugezogene Verletzung an der Teilnahme der noch folgenden Tourtage hindern, so kann ich keine Preisminderung gegenüber Schulz Motorradreisen geltend machen, da die Verletzung in meinen eigenen Risikobereich fällt und Schulz Motorradreisen die Leistung weiterhin bereitstellt. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln der entsprechenden Länder und Strecken zu beachten, die Regeln der Gruppenfahrt einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten im Umgang mit dem Motorrad zu schädigen. Der Verkehrsverstoß eines vorausfahrenden entbindet den unterzeichnenden Fahrer nicht von seiner eigenen Verpflichtung die Verkehrsregeln einzuhalten. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, die die Tour an mich stellt, verfüge über einen gültigen Führerschein und bin für das Tragen ausreichender Schutzkleidung selbst verantwortlich. Die Regelungen nach dem BGB und dem StVG sind mir bekannt.
14. Veröffentlichung und Werbung
Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung von Fotos, auch im Internet, ohne Unkenntlichmachung des Gesichts zu Werbezwecken einverstanden.
15. Sonstiges
Gerichtsstand bei Klagen gegen Schulz Motorradreisen ist Tübingen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Fassung am nächsten kommt.
16. Veranstalter
Schulz Motorradreisen
Michael Schulz
Brühlstr.33
72147 Nehren
Tel. 07473/ 9553726
Fax. 07473/ 955372
www.schulz-motorradreisen.de